Plattformpartner-AGB
für den urbanOS Store und verbundene Services
dataMatters GmbHPilgrimstr. 650674 Köln Télécharger le PDF
Document contractuel en allemand avec coordonnées client remplissables et espaces de signature pour impression. À utiliser avec l’accord de prestation individuel ; pour l’AVV, joindre également les annexes propres au client.
1. Allgemeines und Anwendungsbereich
- Die dataMatters GmbH, Pilgrimstr. 6, 50674 Köln („dataMatters“, „wir“), betreibt die modularen urbanOS Services einschließlich einer Plattform und eines Stores für eigene und fremde Apps, Software, Dienstleistungen, Daten-, Konnektivitäts- und Hardwareangebote.
- Diese Plattformpartner-AGB („Partner-AGB“) gelten für Verträge zwischen dataMatters und Unternehmen, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen, die eigene Leistungen über urbanOS integrieren, listen, vermarkten, verkaufen oder unterstützen („Partner“). Verbraucher können nicht Partner werden.
- Der Partnervertrag besteht aus dem angenommenen Angebot oder Partner-Schedule, diesen Partner-AGB, der technischen Leistungsbeschreibung, einem gegebenenfalls geschlossenen SLA, AVV und weiteren ausdrücklich einbezogenen Anlagen. Bei Widersprüchen gehen individuelle Regelungen vor.
- Die Parteien bleiben rechtlich und wirtschaftlich selbständig. Der Partner ist nicht berechtigt, dataMatters zu vertreten oder Verpflichtungen in deren Namen einzugehen, sofern keine gesonderte Vollmacht besteht.
- Soweit die Verordnung (EU) 2019/1150 („P2B-Verordnung“), der Digital Services Act („DSA“) oder sonstiges Plattformrecht auf die konkrete Konstellation anwendbar ist, werden diese Partner-AGB im Einklang mit den zwingenden Vorgaben ausgelegt.
2. Vertrags- und Anbietermodell
- Eigene urbanOS Leistungen und als eigene Angebote gekennzeichnete Hardware vertreibt dataMatters im eigenen Namen. Ein Partnerangebot wird dagegen im Namen und auf Rechnung des im Store oder Checkout bezeichneten Partners erbracht, sofern die Parteien nicht ausdrücklich ein Reseller- oder White-Label-Modell vereinbaren.
- Der Vertrag über eine Partnerleistung kommt unmittelbar zwischen Partner und Kunde zustande. dataMatters stellt Store, technisches Onboarding, Berechtigungen, Integration, First-Level-Support und gegebenenfalls einen Zahlungseinzug als Empfangs- oder Inkassoagent bereit. dataMatters schuldet nicht die fachliche Erfüllung der Partnerleistung.
- Anbieteridentität, Impressum, Leistungsbeschreibung, Preis, Laufzeit, Support, Lizenz-, Liefer- und Gewährleistungsbedingungen, Datenschutzrolle und Verbraucherinformationen des Partners müssen vor Vertragsschluss eindeutig von eigenen dataMatters Angeboten abgegrenzt sein.
- Abweichende Modelle, insbesondere Einkauf und Weiterverkauf durch dataMatters, Vermittlung mit Handelsvertretervollmacht, gemeinsame Angebote oder technische Unterauftragsverarbeitung, bedürfen einer ausdrücklichen Leistungs- und Rollenbeschreibung im Partner-Schedule.
3. Onboarding, Prüfung und Freischaltung
- Partner können Angebote digital einreichen; ergänzend können Vertriebs-, Vergabe-, Technik- und Vertragsgespräche stattfinden. Die Einreichung begründet keinen Anspruch auf Prüfung innerhalb einer bestimmten Frist, Veröffentlichung, bestimmte Platzierung oder Vertragsabschluss.
- Der Partner stellt vollständige und aktuelle Stammdaten, Vertretungs-, Register-, Steuer- und Zahlungsangaben, Ansprechpartner, Anbieterinformationen, Leistungs- und Preisangaben, Regionen, Support und SLA, Datenschutz- und Unterauftragsverarbeiterangaben, KI- und Sicherheitsinformationen, Rechte- und Markennachweise sowie gegebenenfalls Hardware- und Konformitätsunterlagen bereit.
- dataMatters darf technische, qualitative, sicherheitsbezogene und rechtliche Prüfungen durchführen, Testzugänge und Nachweise verlangen sowie angemessene Änderungen fordern. Die Freischaltung stellt keine Garantie oder umfassende rechtliche Prüfung der Partnerleistung dar und entlastet den Partner nicht von eigener Verantwortung.
- Wesentliche Änderungen an Zweck, Datenfluss, Berechtigungen, Empfängern, KI-Modellen, Preisen, Vertragsbedingungen, Hardware, Herstellerrolle oder Sicherheitsarchitektur sind vor Produktiveinsatz anzuzeigen und erneut freizugeben.
4. Leistungspflichten von dataMatters
- dataMatters stellt die im Partner-Schedule bezeichneten Plattform-, Store-, Integrations-, Berechtigungs-, Zahlungs-, Reporting-, Marketing- und Supportfunktionen im vereinbarten Umfang bereit.
- dataMatters entscheidet über die allgemeine Gestaltung, technische Architektur und Weiterentwicklung von urbanOS. Änderungen dürfen die vereinbarte Kernfunktion nicht unangemessen beeinträchtigen. Sicherheits- oder rechtsbedingte Maßnahmen können kurzfristig erfolgen.
- Eine bestimmte Zahl von Leads, Kunden, Bestellungen, Umsätzen, Installationen oder Rankings wird nicht geschuldet. Marketing- und Vertriebsaktivitäten sind Bemühenspflichten, sofern keine konkreten Kampagnenleistungen vereinbart sind.
- First-Level-Support von dataMatters umfasst regelmäßig Plattform, Konto, Checkout, Berechtigungen, Integration und Weiterleitung. Standardkontakt ist mail@datamatters.io montags bis freitags 09:00 bis 17:00 Uhr (CET/CEST), ausgenommen deutsche Feiertage; weitergehende Leistungen gelten nur nach SLA.
5. Pflichten des Partners und Angebotsinformationen
- Der Partner hält seine Partnerleistungen während der Listung und für bestehende Kunden im vereinbarten Umfang funktionsfähig, sicher, rechtmäßig, aktuell und supportfähig. Er verfügt über alle Rechte, Genehmigungen, personellen und technischen Ressourcen, die zur Leistungserbringung erforderlich sind.
- Der Partner stellt klare, richtige und nicht irreführende Angaben zu Anbieter, Leistung, Kompatibilität, Status, Preis, Steuern, Laufzeit, Kündigung, Support, Sprachen, Datenschutz, KI, Liefergebiet und Einschränkungen bereit. Er aktualisiert diese unverzüglich und prüft die Store-Darstellung nach Veröffentlichung.
- Der Partner stellt eigene Geschäfts-, Liefer-, Lizenz- und Servicebedingungen sowie bei B2C-Angeboten sämtliche Pflichtinformationen, Widerrufsbelehrungen, Musterformulare, Gewährleistungs- und Produktinformationen rechtzeitig in einem für Checkout und Bestellbestätigung nutzbaren Format bereit.
- Der Partner darf gegenüber Kunden keine Zusage im Namen von dataMatters machen und die Anbieterrolle nicht verschleiern. Er bearbeitet Kundenanfragen, Mängel, Widerrufe, Rückgaben, Sicherheitsfälle und behördliche Anfragen zu seiner Leistung innerhalb der vereinbarten oder gesetzlich erforderlichen Fristen.
6. Technische Integration und Sicherheit
- Partner-Apps und Integrationen müssen die freigegebenen urbanOS Schnittstellen, App-Manifeste, Authentifizierungs- und Berechtigungskonzepte verwenden. Eine Umgehung von Organisations-, Mandats-, Rollen-, App- oder Datengrenzen ist unzulässig.
- Der Partner setzt dem Stand der Technik entsprechende Maßnahmen ein, insbesondere sichere Authentifizierung, Verschlüsselung bei Übertragung, Secret- und Schlüsselmanagement, Protokollierung, Update- und Patchprozesse, Schwachstellenmanagement, Backup- und Wiederherstellungsverfahren soweit relevant sowie einen dokumentierten Sicherheitsvorfallprozess.
- Sicherheitslücken, Datenschutzverletzungen, unbefugte Zugriffe, Verlust von Schlüsseln, Lieferkettenrisiken und sonstige Vorfälle, die urbanOS oder Kunden betreffen können, sind dataMatters unverzüglich mit den verfügbaren Kerninformationen mitzuteilen. Kritische Schwachstellen sind nach Risikoeinstufung unverzüglich zu mindern.
- dataMatters darf Integrationen bei konkreter Gefahr ohne vorherige Ankündigung deaktivieren, Zugänge oder Token rotieren und angemessene Behebungsnachweise verlangen. Soweit möglich, informiert dataMatters den Partner und ermöglicht eine Stellungnahme oder Abhilfe.
7. Datenschutz und Datenrollen
- Jede Partei erfüllt die für ihre Rolle geltenden Datenschutzpflichten. Der Partner dokumentiert, ob er eigener Verantwortlicher, gemeinsam Verantwortlicher, Auftragsverarbeiter des Kunden oder Unterauftragsverarbeiter von dataMatters ist. Die konkrete Rolle wird vor Produktiveinsatz im Partner-Schedule und den Kundeninformationen festgelegt.
- Der Partner verarbeitet Kundendaten ausschließlich für die freigegebene Leistung und innerhalb der autorisierten Organisationen, Rollen und Zwecke. Eigene Werbung, Profilbildung, unabhängiges Benchmarking und eigene Produktentwicklung mit diesen Daten sind ausgeschlossen. Der Partner und seine Modellanbieter verwenden Kundendaten sowie daraus abgeleitete anonymisierte Aggregate nicht zum Trainieren oder Verbessern eigener oder fremder KI-Modelle. Eine allgemeine Analyse-Einwilligung ersetzt keine auftragsbezogene Weisung.
- Vor einem Zugriff als Unterauftragsverarbeiter schließt der Partner einen Vertrag nach Art. 28 Abs. 4 DSGVO und übernimmt die einschlägigen Kundenpflichten einschließlich TOM, Verarbeitungsländern, administrativen Zugriffsbeschränkungen, Vorfallinformation und Löschung. Weitere Unterauftragsverarbeiter unterliegen dem vereinbarten Genehmigungsprozess. Eine ausdrücklich vereinbarte EU-only-Beschränkung darf nicht durch allgemeine Drittlandtransferklauseln umgangen werden.
- Der Partner unterstützt dataMatters und Kunden bei Betroffenenrechten, Datenschutz-Folgenabschätzungen, Audits, Löschung, Datenexport und Vorfällen. Nach Ende seiner Leistung löscht oder gibt er Daten nach Weisung und Vertrag zurück, soweit keine gesetzliche Aufbewahrungspflicht besteht.
8. Künstliche Intelligenz und Automationen
- Setzt eine Partnerleistung KI ein, legt der Partner vor Freigabe Anbieter, Modelle, Funktionen, Trainings- und Speicherbedingungen, Datenkategorien, Empfänger, Hosting- und Zugriffsländer, Unterauftragsverarbeiter, menschliche Aufsicht und seine Rolle nach der Verordnung (EU) 2024/1689 („AI Act“) offen.
- Ungeprüfte Modellanbieter oder Modellendpunkte dürfen nicht auf Kundendaten zugreifen. Der Partner sichert das Verbot von KI-Training und Modellverbesserung nach Ziffer 7 vertraglich und technisch ab und legt freigegebene Verarbeitungsorte, Zugriffsländer und Speicherbedingungen offen. Beauftragte Inferenz für den Kunden bleibt im vereinbarten Umfang zulässig.
- Der Partner setzt Rollen- und Organisationsrechte auch an KI-/MCP-Schnittstellen durch. Zugänge müssen einzeln erteilbar, befristbar und widerrufbar sein; Aufrufe werden protokolliert. Schreib- und Steuerungsaktionen bleiben ohne ausdrückliche organisationsbezogene Freigabe deaktiviert; Steuerbefehle benötigen einen dokumentierten Bestätigungsschritt. Erforderliche menschliche Aufsicht, Stop-Kontrollen und Transparenzhinweise einschließlich gesetzlicher KI-Kennzeichnung werden umgesetzt.
- Verbotene KI-Praktiken und nicht freigegebene Hochrisiko- oder sicherheitskritische Anwendungen sind ausgeschlossen. Erhebliche Entscheidungen über Personen dürfen nicht allein automatisiert getroffen werden, sofern keine gesonderte Rechts- und Risikoprüfung sowie erforderliche Schutzmaßnahmen vorliegen.
9. Hardware und Produktsicherheit
- Bei Partnerhardware bleibt der Partner für Produktkonformität, sichere Konstruktion, Kennzeichnungen, technische Unterlagen, Warnungen, Anleitungen, Rückverfolgbarkeit, Marktbeobachtung, Gewährleistung, Reparatur, Ersatz und Rückrufe verantwortlich, soweit dataMatters nicht ausdrücklich eine eigene Hersteller-, Importeur-, Händler- oder Verkäuferrolle übernimmt.
- Der Partner teilt für jedes Produkt Hersteller, gegebenenfalls EU-verantwortliche Person, Produktidentifikation, Bilder, Warn- und Sicherheitsinformationen, Konformitätsnachweise, Liefergebiet, Batterie-, Funk-, Elektro- und Verpackungsangaben sowie zuständige Rückruf- und Sicherheitskontakte mit.
- Der Partner meldet Unfälle, gefährliche Produkte, Rückrufe, Behördenmaßnahmen und Safety-Gate-Einträge unverzüglich. Er unterstützt dataMatters bei Pflichten eines Online-Marktplatzes nach Art. 22 der Verordnung (EU) 2023/988 („GPSR“) und hält gesetzliche Nachweise für den vorgeschriebenen Zeitraum vor.
- dataMatters darf Angebote sperren, Warnungen anzeigen, Bestellungen stoppen, Behörden- oder Kundenmitteilungen versenden und Rückrufmaßnahmen unterstützen, wenn eine Sicherheitsgefahr oder ein Rechtsverstoß besteht. Der Partner trägt die ihm zurechenbaren erforderlichen Kosten.
10. Barrierefreiheit und sonstige Compliance
- Der Partner stellt sicher, dass seine für Verbraucher angebotenen digitalen Leistungen und Angebotsinformationen die anwendbaren Barrierefreiheitsanforderungen, insbesondere nach dem BFSG, erfüllen. Er stellt die erforderlichen Barrierefreiheitsinformationen und Nachweise bereit.
- Der Partner beachtet sämtliche für seine Leistung geltenden gewerbe-, wettbewerbs-, verbraucher-, steuer-, exportkontroll-, telekommunikations-, arbeits-, medien-, umwelt- und produktspezifischen Vorschriften. dataMatters übernimmt keine regulatorische Einordnung der Partnerleistung.
- Genehmigungs-, Vergabe- oder branchenspezifische Anforderungen eines Kunden sind vom Partner vor Vertragsschluss zu prüfen und in der Leistungsvereinbarung abzubilden.
11. Kundenvertrag, Widerruf und Gewährleistung
- Der Partner ist für Abschluss, Inhalt und Erfüllung des Vertrags über die Partnerleistung verantwortlich. Er stellt Rechnungen aus, erbringt die Leistung, erfüllt Aktualisierungs- und Gewährleistungspflichten und bearbeitet Stornierungen, Kündigungen, Widerrufe, Rückgaben und Erstattungen, soweit nicht ausdrücklich eine andere Aufgabenverteilung vereinbart ist.
- Bei Verbraucherverträgen sorgt der Partner für vollständige und zutreffende vorvertragliche Informationen, eine passende gesetzliche Widerrufsbelehrung, die elektronische Widerrufsfunktion nach § 356a BGB, den erforderlichen Kündigungsbutton nach § 312k BGB und wirksame Erklärungen zum vorzeitigen Leistungsbeginn oder Erlöschen des Widerrufsrechts.
- dataMatters kann diese Informationen als technischer Bote anzeigen, auf dauerhaftem Datenträger übermitteln und eine Zahlung technisch erstatten. Der Partner bleibt für Inhalt, Aktualität und materielle Entscheidung verantwortlich und stellt dataMatters die erforderlichen Anweisungen unverzüglich bereit.
12. Preise, Partnergebühren und Abrechnung
- Grund-, Listungs-, Integrations-, Hosting-, Support-, Transaktions-, Zahlungs-, Onboarding- oder Entwicklungsgebühren sowie umsatzabhängige Provisionen werden ausschließlich im Commercial Schedule festgelegt. Ohne ausdrückliche Regelung besteht weder ein Provisionsanspruch von dataMatters noch ein Anspruch des Partners auf kostenlose Listung oder Integration.
- Der Partner weist Endkundenpreise, Umsatzsteuer, Liefer- und Nebenkosten korrekt aus. Rabatte, Gutscheine, Mindestvolumen, Währungen, Storno- und Gutschriftenlogik sowie die Behandlung von Steuern und Gebühren ergeben sich aus dem Commercial Schedule und dem jeweiligen Kundenvertrag.
- Partnergebühren sind zu den vereinbarten Terminen fällig. dataMatters darf unbestrittene oder rechtskräftig festgestellte Forderungen mit Auszahlungsansprüchen verrechnen. Zurückbehaltungs-, Reserve- und Aufrechnungsrechte werden nur im vereinbarten und rechtlich zulässigen Umfang ausgeübt.
13. Zahlungsabwicklung, Erstattungen und Chargebacks
- Soweit vereinbart, wird der Kundenzahlungsprozess über Stripe und die dort aktivierten Zahlungsarten abgewickelt. Die konkrete Struktur – insbesondere Stripe Connect, Merchant of Record, Handelsvertreter-, Inkasso- oder reine technische Zahlungsrolle – wird vor Produktivstart im Commercial Schedule verbindlich festgelegt.
- Der Partner bleibt Verkäufer und Rechnungsaussteller, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart. dataMatters darf als Empfangs- oder Inkassoagent Kundenzahlungen entgegennehmen, vereinbarte Gebühren abziehen und den Restbetrag nach dem Auszahlungsplan an den Partner auskehren.
- Auszahlungsfristen, Reserven, Rückerstattungen, Chargebacks, Betrugsverdacht, Zahlungsdienstleisterkosten, Währungsumrechnung, negative Salden und Korrekturen ergeben sich aus dem Commercial Schedule und den Vorgaben des Zahlungsdienstleisters.
- Der Partner stellt erforderliche Leistungs-, Liefer- und Erstattungsnachweise fristgerecht bereit. Ist ein Chargeback oder eine Erstattung durch eine Pflichtverletzung oder die Partnerleistung veranlasst, trägt der Partner den Betrag und die zurechenbaren Fremdkosten.
14. Reporting und Datenzugang
- dataMatters stellt dem Partner, soweit technisch verfügbar und datenschutzrechtlich zulässig, Informationen zu Listung, Aktivierungen, Trials, Bestellungen, Umsatz, Provisionen, Auszahlungen, Stornos, Erstattungen, Chargebacks, Supportfällen, Verfügbarkeit und aggregierter Nutzung seiner Leistung bereit.
- Reporting erfolgt über Partnerportal, API, Export oder Abrechnungsunterlagen. Aktualität, Verbindlichkeit, Korrekturfristen und maßgebliche Abrechnungsdaten werden im Commercial Schedule festgelegt.
- Der Partner erhält nur die für die vereinbarte Leistung und Abrechnung erforderlichen Daten und Auswertungen. Kundendaten dürfen auch in aggregierter oder de-identifizierter Form nicht für eigenständige Benchmarks oder andere eigene Zwecke genutzt oder weitergegeben werden. Die Beschränkungen nach Ziffer 7 bleiben unberührt. Die Datenzugangs- und Nutzungsrechte der Parteien, einschließlich eines Zugangs nach Vertragsende, werden transparent beschrieben.
15. Ranking und differenzierte Behandlung
- Es gibt derzeit keine bezahlte oder verdeckt provisionsabhängige Verbesserung des organischen Rankings. Sollte künftig Sponsoring oder Werbung angeboten werden, wird die Platzierung klar als Werbung oder Sponsorplatz gekennzeichnet und vorab vertraglich geregelt.
- Die Reihenfolge kann insbesondere von Relevanz zum Such- und Filterkontext, Kompatibilität mit Organisation und Sensorik, Produktstatus und Verfügbarkeit, technischer und rechtlicher Qualität, Vollständigkeit, Nutzerinteresse, Aktualität und redaktioneller Hervorhebung abhängen. Diese Parameter sind typischerweise wichtiger als einzelne Nebenparameter.
- Eigene dataMatters Angebote dürfen gemeinsam mit Partnerangeboten erscheinen und können aufgrund technischer Integration, Supportfähigkeit oder Bündelung anders behandelt werden. Eine bezahlte Rangbeeinflussung findet nur statt, wenn sie ausdrücklich gekennzeichnet ist.
- Soweit die P2B-Verordnung anwendbar ist, veröffentlicht dataMatters die Hauptparameter und Gründe für ihre relative Gewichtung in klarer und verständlicher Form. Geschäftsgeheimnisse und manipulationsanfällige Details müssen nicht offengelegt werden.
16. Marketing, Partnerprofil und Nutzungsrechte
- Der Partner räumt dataMatters für die Dauer des Partnervertrags ein einfaches, räumlich für die Vermarktung erforderliches Recht ein, Firmenname, Marken, Logos, Bilder, Texte, Screenshots, Leistungsbeschreibungen und sonstige bereitgestellte Medien für Listung, Checkout, Dokumentation, Demos, Vertrieb und vereinbarte Kampagnen zu vervielfältigen, anzupassen und öffentlich zugänglich zu machen.
- Weitergehende Pressemitteilungen, Case Studies, prominente Kampagnen oder die Offenlegung vertraulicher Projektdetails werden abgestimmt. Der Partner garantiert, dass die bereitgestellten Inhalte frei von entgegenstehenden Rechten Dritter sind und alle erforderlichen Persönlichkeits-, Marken- und Urheberrechte vorliegen.
- dataMatters darf Kategorien, Metadaten und Darstellungen redaktionell vereinheitlichen, ohne die Leistung irreführend zu verändern. Materielle Änderungen an Partnerangaben werden dem Partner zur Prüfung zugänglich gemacht.
17. Rechte an Plattform, Integration und Arbeitsergebnissen
- Der Partner erhält für die Vertragsdauer ein einfaches, nicht ausschließliches, nicht übertragbares Recht zur vertragsgemäßen Nutzung der freigeschalteten Plattform- und Integrationsfunktionen. Rechte am urbanOS Plattform- und App-Code, Marken, Dokumentationen und Know-how verbleiben bei dataMatters oder den jeweiligen Rechteinhabern.
- Der Partner darf die Plattform weder dekompilieren noch außerhalb zwingender gesetzlicher Rechte vervielfältigen, scrapen, umgehen oder konkurrierend verwerten. Bereitgestellte APIs und SDKs dürfen nur nach ihrer Dokumentation, den Nutzungsgrenzen und der jeweils anwendbaren Lizenz verwendet werden.
- Rechte an kundenspezifischen Entwicklungen und gemeinsam erstellten Arbeitsergebnissen werden im Projektangebot festgelegt. Der Partner räumt dataMatters die zur Erfüllung der ausdrücklich vereinbarten Kundenrechte erforderlichen Nutzungs- und Weitergaberechte ein, einschließlich etwaiger unbefristeter, übertragbarer Rechte für bestehende und künftige Kundenorganisationen. Er legt entgegenstehende Dritt- oder Open-Source-Bedingungen vor Beauftragung offen. Vorbestehende Komponenten bleiben bei ihren Rechteinhabern; eine Quellcodeübergabe oder unentgeltlicher Dauerbetrieb folgt daraus nicht automatisch.
18. Vertraulichkeit
- Die Parteien behandeln alle als vertraulich bezeichneten oder ihrer Natur nach vertraulichen kaufmännischen, technischen, sicherheitsbezogenen und personenbezogenen Informationen geheim und verwenden sie nur zur Durchführung des Partnervertrags.
- Zulässig ist die Weitergabe an Beschäftigte, verbundene Unternehmen, Berater und Unterauftragnehmer, die die Information benötigen und angemessen zur Vertraulichkeit verpflichtet sind, sowie aufgrund zwingender gesetzlicher oder behördlicher Pflicht. Soweit zulässig, wird die andere Partei vor einer verpflichtenden Offenlegung informiert.
- Die Verpflichtung gilt nicht für nachweislich öffentlich bekannte, rechtmäßig von Dritten erlangte oder unabhängig entwickelte Informationen. Geschäftsgeheimnisse bleiben nach Maßgabe des GeschGehG geschützt; die Vertraulichkeitspflicht wirkt nach Vertragsende fort.
19. Kontrollen und Audits
- dataMatters darf die Einhaltung von Integrations-, Sicherheits-, Datenschutz-, KI-, Qualitäts-, Verbraucher- und Produktsicherheitsanforderungen in angemessenem Umfang prüfen. Der Partner erteilt Auskünfte und legt geeignete aktuelle Nachweise, Testberichte, Zertifikate, TOM und Unterauftragsverarbeiterlisten vor.
- Prüfungen erfolgen vorrangig remote und mit angemessener Frist. Anlassbezogene Vor-Ort-Prüfungen sind zulässig, wenn ein Remote-Audit nicht genügt, ein erheblicher Vorfall vorliegt oder eine Behörde dies verlangt. Geschäftsgeheimnisse und Daten anderer Kunden sind zu schützen.
- Festgestellte Abweichungen sind risikogerecht innerhalb der gesetzten Frist zu beheben. dataMatters darf bis zur Behebung Auflagen erteilen, Funktionen einschränken oder Angebote sperren.
20. Laufzeit, Sperrung und Kündigung
- Soweit der Partner-Schedule nichts anderes bestimmt, läuft der Partnervertrag auf unbestimmte Zeit und kann von jeder Partei mit einer Frist von 30 Tagen zum Monatsende in Textform gekündigt werden.
- Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund kann insbesondere bei erheblichem Vertrags- oder Rechtsverstoß, Sicherheitsgefahr, Datenschutzverletzung, fehlender Produktkonformität, wiederholter Nichtleistung, Nichtzahlung, Insolvenz, Täuschung im Onboarding oder erheblicher Gefährdung von Kunden oder Ruf der Plattform vorliegen.
- Soweit möglich und zumutbar, erhält der Partner vor einer vollständigen Sperrung oder Kündigung eine Begründung sowie Gelegenheit zur Abhilfe oder Stellungnahme. Bei unmittelbarer Gefahr, zwingender rechtlicher Pflicht oder wiederholtem schwerwiegendem Verstoß darf dataMatters sofort handeln.
- Soweit die P2B-Verordnung anwendbar ist, beachtet dataMatters die dort vorgeschriebenen Begründungs- und Fristregeln. Eine Beschränkung oder Aussetzung wird grundsätzlich vor oder gleichzeitig mit Wirksamwerden begründet; eine vollständige Beendigung grundsätzlich mindestens 30 Tage vorher, sofern keine gesetzliche Ausnahme greift.
21. Folgen der Vertragsbeendigung
- Mit Vertragsende werden neue Verkäufe gestoppt und Partnerangebote entfernt oder als nicht verfügbar markiert. dataMatters darf notwendige Informationen für bestehende Kunden, Support, Sicherheit, Rückruf, Abrechnung und gesetzliche Nachweise weiter anzeigen.
- Der Partner erfüllt bestehende Kundenverträge, Support-, Aktualisierungs-, Gewährleistungs-, Rückruf- und Erstattungspflichten bis zu ihrem Ende. Die Parteien koordinieren eine geordnete Migration, Ersatzinformation, Datenrückgabe und Kommunikation.
- Partner- und Kundendaten werden entsprechend den Datenschutzrollen, dem AVV und den vereinbarten Übergabe- und Aufbewahrungsregeln zurückgegeben oder gelöscht. Eine pauschale 30-Tage-Frist darf geschuldete Exporte und Migrationen nicht abschneiden. Gesetzlich oder vertraglich geschuldete Anbieterwechselunterstützung ist keine gesondert abrechenbare Zusatzleistung. Übertragbare Konfigurationen und erforderliche Geräteschlüssel werden im vereinbarten Umfang über sichere Wege übergeben.
- Fortgeltende Regelungen, insbesondere zu Vertraulichkeit, Schutzrechten, Abrechnung, Haftung, Freistellung, Datenschutz und bestehenden Kundenverträgen, bleiben wirksam.
22. Gewährleistung, Haftung und Freistellung
- Jede Partei haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, nach dem Produkthaftungsgesetz, bei Arglist und im Umfang einer ausdrücklich übernommenen Garantie. Zwingende Haftung bleibt unberührt.
- Bei leichter Fahrlässigkeit haftet eine Partei nur für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und begrenzt auf den bei Vertragsschluss typischerweise vorhersehbaren Schaden. Die Gesamthaftung von dataMatters ist in diesem Fall auf die vom Partner in den zwölf Monaten vor dem Ereignis gezahlten Nettoentgelte begrenzt, soweit der Vertragszweck dadurch nicht ausgehöhlt wird.
- Der Partner ist für seine Partnerleistungen, Angaben, Kundenverträge, Datenschutz- und KI-Rollen, Produktkonformität, Steuern, Rechte und gesetzlichen Pflichten verantwortlich. Er stellt dataMatters von berechtigten Ansprüchen Dritter und angemessenen Rechtsverteidigungskosten frei, soweit sie auf einer schuldhaften Pflichtverletzung des Partners beruhen. dataMatters informiert den Partner und ermöglicht ihm eine angemessene Mitwirkung an der Verteidigung.
- dataMatters haftet nicht allein aufgrund der Plattformvermittlung für Mängel, Schäden oder Rechtsverstöße der Partnerleistung. Eine Haftung für eigene Auswahl-, Informations-, Zahlungs-, Moderations-, Sicherheits- oder sonstige gesetzliche Pflichten bleibt unberührt.
23. Änderungen der Bedingungen
- Änderungen dieser Partner-AGB werden dem Partner auf einem dauerhaften Datenträger grundsätzlich mindestens 15 Tage vor ihrem Wirksamwerden mitgeteilt. Ist wegen technischer oder geschäftlicher Anpassungen ein längerer Zeitraum erforderlich, wird eine angemessen längere Frist eingeräumt.
- Während der Ankündigungsfrist kann der Partner den Vertrag vor Wirksamwerden der Änderung kündigen. Die Fortsetzung der Nutzung nach Fristablauf gilt nur dann als Zustimmung, wenn dies rechtlich zulässig ist und dataMatters den Partner ausdrücklich auf Bedeutung und Kündigungsrecht hingewiesen hat.
- Die Frist gilt nicht, soweit dataMatters aufgrund zwingender gesetzlicher oder behördlicher Pflicht handeln muss oder eine unvorhergesehene unmittelbare Gefahr für Sicherheit, Datenschutz, Betrugsprävention oder die Integrität der Services abwehren muss. Soweit P2B-Recht anwendbar ist, gelten dessen zwingende Anforderungen.
24. Beschwerden, Mediation und Schlussbestimmungen
- Beschwerden zu Maßnahmen, technischen Problemen oder der Vertragsdurchführung können an mail@datamatters.io gerichtet werden. dataMatters bestätigt den Eingang und bemüht sich um eine sachliche Lösung innerhalb von 30 Tagen; zwingende kürzere Fristen bleiben unberührt.
- Soweit die P2B-Verordnung die Benennung von Mediatoren oder ein internes Beschwerdemanagement verlangt, werden die konkreten Mediatoren und Verfahrensregeln in einer Anlage oder öffentlich zugänglichen Partnerinformation bezeichnet. Eine Mediation hindert keine Partei an Eilrechtsschutz oder gerichtlicher Rechtsverfolgung.
- Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Ausschließlicher Gerichtsstand ist Köln, soweit gesetzlich zulässig.
- Rechte und Pflichten aus dem Partnervertrag dürfen nur mit Zustimmung der anderen Partei übertragen werden; die Übertragung auf verbundene Unternehmen oder Rechtsnachfolger ist nach vorheriger Information zulässig, sofern die Leistungsfähigkeit nicht beeinträchtigt wird. Gesetzliche Übertragungsrechte bleiben unberührt.
- Sollte eine Bestimmung unwirksam sein oder werden, bleiben die übrigen Bestimmungen wirksam. Die Parteien vereinbaren eine wirksame Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck möglichst nahekommt.
- Stand: 8. September 2026.
